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Frau Williger,
unsere Spezialistin für
Hörgeräte


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Irgendwann
ist es soweit. Ihr HNO Arzt empfiehlt Ihnen, ein Hörgerät zu tragen. Ich spüre
häufig bei meinen Patienten, wie sie unter dieser Mitteilung zusammenzucken,
als hätte ich ihnen eine schlimme Nachricht mitgeteilt. So schlimm ist es gar
nicht. Es bedeutet nicht mehr, als die Verordnung der ersten Lesebrille, die Sie
brauchten, weil eines Tages die Arme nicht mehr lang genug sind, um die
Tageszeitung oder das Telefonbuch weit genug weg zu halten. Denken Sie daran,
die anderen Menschen in Ihrem Umfeld halten sie nicht für alt, weil sie ein Hörgerät
in Ihrem Ohr entdecken, sondern Sie werden für alt und vertrottelt gehalten,
wenn Sie bei einem Witz oder bei einer launigen Bemerkung nicht mehr mit den
anderen Zuhörern nicht mehr rechtzeitig mitlachen können. Im Gegensatz zu
vielen Hörgeräteakustikern empfehle ich den Hörgeräte Neulingen das Hörgerät
nicht den ganzen Tag zu tragen, sondern vor allem in den Situationen, in denen
Ihr natürliches Hörvermögen nicht mehr ausreicht.
Heutzutage
werden meist gleich zwei Hörgeräte verordnet. Die Verständlichkeit mit zwei
Geräten ist sehr viel besser. Sie tragen ja auch kein Monokel um die Zeitung zu
lesen. (Hoffentlich kommen nicht die Krankenkassen auf den glorreichen
kostensparenden Einfall, Ihnen in Zukunft nur noch ein Monokel zu verordnen. Es
wäre wirtschaftlich und ausreichend.)
Nur
noch auf besonderen Wunsch werden die alten „Hinter dem Ohr Geräte“
verordnet. Meistens an die Patienten, die schon Jahre zuvor ein solches Hörgerät
bekommen haben und die damit gut zurecht gekommen sind. Allerdings sollten auch
die Patienten mit einem Hinter dem Ohr (HdO) Gerät versorgt werden, die
aufgrund von Gefühlsstörungen in den Fingern, oder zum Beispiel durch eine
Parkinson Krankheit nicht mehr in der Lage sind, die winzigen IM Ohr (IO) Geräte
zu bedienen.
Zunächst
werden bei mir in der Praxis verschiedene Hörtests durchgeführt, um zu prüfen,
ob Sie die Bedingungen der Krankenkasse für die Verschreibung einer Hörhilfe
erfüllen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Ich werde Ihnen entweder eine
Verordnung ausstellen, mit der Sie dann zu einem Hörgeräteakustiker in der
Stadt gehen können, um sich dort nach eingehender, sachkundiger Beratung ein Hörgerät
empfehlen zu lassen. Nach erneuter Hörprüfung wird der Hörgeräteakustiker
Ihnen dann das Gerät empfehlen, das er für am geeignetsten hält. Sie müssen
dann entscheiden, ob Sie mit dem Klangeindruck zufrieden sind und ob Sie bereit
sind den eventuell verlangten Aufpreis zu zahlen. Ihre Krankenkasse zahlt nämlich
nur einen Grundbetrag für Ihre Hörhilfe. Die
zweite Möglichkeit ist der sogenannte verkürzte
Versorgungsweg. In meiner Praxis fertige ich nach den erfolgten Hörprüfungen
mit einer Kunststoffmasse einen Abdruck Ihrer Gehörgänge an und schicke alles
an einen Hörgeräteversandhandel. Nach etwa 14 Tagen treffen Ihre Hörgeräte
bei mir ein, wir benachrichtigen Sie, und setzen Ihnen dann Ihre Hörgeräte ein
und erklären Ihnen die Bedienung, die Wartung und alles andere, was Sie wissen
müssen. Es handelt sich hierbei um modernste, hochwertige Digitalgeräte, für
die in der Regel keinerlei Aufpreis bezahlt werden muss. Diese Art der Hörgeräteversorgung
ist einmal für einfache Schwerhörigkeiten und auch für die älteren Patienten
gedacht, denen es zu beschwerlich ist, in die Stadt zum Hörgeräteakustiker zu
fahren. Sie allein entscheiden, welche Art der Versorgung Sie wünschen.
In beiden Fällen haben Sie eine Probezeit, das heißt, wenn sie nach 14 Tagen
merken, dass Sie mit dem Hörgerät gar nicht zurecht kommen, können Sie es
ohne dass Kosten für Sie entstehen, zurückgeben.
Häufig
werde ich von Ihnen nach implantierbaren Hörgeräten gefragt
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