Frau Williger
unsere Spezialistin für
Hörgeräte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hörgeräte

Irgendwann ist es soweit. Ihr HNO Arzt empfiehlt Ihnen, ein Hörgerät zu tragen. Ich spüre häufig bei meinen Patienten, wie sie unter dieser Mitteilung zusammenzucken, als hätte ich ihnen eine schlimme Nachricht mitgeteilt. So schlimm ist es gar nicht. Es bedeutet nicht mehr, als die Verordnung der ersten Lesebrille, die Sie brauchten, weil eines Tages die Arme nicht mehr lang genug sind, um die Tageszeitung oder das Telefonbuch weit genug weg zu halten. Denken Sie daran, die anderen Menschen in Ihrem Umfeld halten sie nicht für alt, weil sie ein Hörgerät in Ihrem Ohr entdecken, sondern Sie werden für alt und vertrottelt gehalten, wenn Sie bei einem Witz oder bei einer launigen Bemerkung nicht mehr mit den anderen Zuhörern nicht mehr rechtzeitig mitlachen können. Im Gegensatz zu vielen Hörgeräteakustikern empfehle ich den Hörgeräte Neulingen das Hörgerät nicht den ganzen Tag zu tragen, sondern vor allem in den Situationen, in denen Ihr natürliches Hörvermögen nicht mehr ausreicht. 

Heutzutage werden meist gleich zwei Hörgeräte verordnet. Die Verständlichkeit mit zwei Geräten ist sehr viel besser. Sie tragen ja auch kein Monokel um die Zeitung zu lesen. (Hoffentlich kommen nicht die Krankenkassen auf den glorreichen kostensparenden Einfall, Ihnen in Zukunft nur noch ein Monokel zu verordnen. Es wäre wirtschaftlich und ausreichend.)

 

Zunächst werden bei mir in der Praxis verschiedene Hörtests durchgeführt, um zu prüfen, ob Sie die Bedingungen der Krankenkasse für die Verschreibung einer Hörhilfe erfüllen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Ich werde Ihnen entweder eine Verordnung ausstellen, mit der Sie dann zu einem Hörgeräteakustiker in der Stadt gehen können, um sich dort nach eingehender, sachkundiger Beratung ein Hörgerät empfehlen zu lassen. Nach erneuter Hörprüfung wird der Hörgeräteakustiker Ihnen dann das Gerät empfehlen, das er für am geeignetsten hält. Sie müssen dann entscheiden, ob Sie mit dem Klangeindruck zufrieden sind und ob Sie bereit sind den eventuell verlangten Aufpreis zu zahlen. Ihre Krankenkasse zahlt nämlich nur einen Grundbetrag für Ihre Hörhilfe. Die zweite Möglichkeit ist der sogenannte verkürzte Versorgungsweg. In meiner Praxis fertige ich nach den erfolgten Hörprüfungen mit einer Kunststoffmasse einen Abdruck Ihrer Gehörgänge an und schicke alles an einen Hörgeräteversandhandel. Nach etwa 14 Tagen treffen Ihre Hörgeräte bei mir ein, wir benachrichtigen Sie, und setzen Ihnen dann Ihre Hörgeräte ein und erklären Ihnen die Bedienung, die Wartung und alles andere, was Sie wissen müssen. Es handelt sich hierbei um modernste, hochwertige Geräte, für die in der Regel keinerlei Aufpreis bezahlt werden muss. Diese Art der Hörgeräteversorgung ist einmal für einfache Schwerhörigkeiten und auch für die älteren Patienten gedacht, denen es zu beschwerlich ist, in die Stadt zum Hörgeräteakustiker zu fahren. Sie allein entscheiden, welche Art der Versorgung Sie wünschen.  In beiden Fällen haben Sie eine Probezeit, das heißt, wenn sie nach 14 Tagen merken, dass Sie mit dem Hörgerät gar nicht zurecht kommen, können Sie es ohne dass Kosten für Sie entstehen, zurückgeben.

Häufig werde ich von Ihnen nach implantierbaren Hörgeräten gefragt