HNO-Praxis Dr. Bandau in Ludwigshafen

 

Wer kann sich ein implantierbares Hörgerät
einsetzen lassen?


Indikationskriterien Vibrant® Soundbridge® Hörsystem

Ein Patient ist dann für die Versorgung mit dem Vibrant® Soundbridge® Hörsystem  geeignet, wenn er die nachfolgenden Kriterien erfüllt und keine der Kontraindikationen zutrifft.

  • Der Luftleitungs-Hörverlust sollte im Bereich bis 500 Hz maximal 30 dB betragen und bei 2000 Hz um mindestens 30 dB größer sein als bei 500 Hz (Hochtonsteilabfall, vgl. Hilfslinien im Audiogramm).
  • Der Unterschied zwischen Luft- und Knochenleitungs-Hörverlust (Bereich 500 bis 4000 Hz) sollte bei keiner Frequenz größer als 20 dB und bei höchstens 2 Frequenzen größer als 10 dB sein.
  • Die Differenz im Luftleitungs-Hörverlust zwischen dem rechten und linken Ohr sollte unterhalb von 1000 Hz bei keiner Frequenz mehr als 20 dB sein.

Allgemeine Kriterien

  • Der/die Patient/in hat ein Mindestalter von 18 Jahren,
  • ist mit einem konventionellen Hörgerät aus medizinischen oder funktionellen (z.B. beruflichen) Gründen nicht versorgbar oder er/sie hat bisher mit Hörgerät(en) keine zufriedenstellende Sprachverständlichkeit erreicht,
  • setzt realistische Erwartungen in die Versorgung mit dem Vibrant® Soundbridge® Hörsystem. Das Vibrant® Soundbridge® Hörsystem kann ein geschädigtes Hörvermögen nicht vollständig rehabilitieren.
  • sollte verstehen und akzeptieren, dass nicht sofort nach der Implantation eine Hörverbesserung erzielt wird, sondern dass es durch Wundheilung und Adaptation an den neuen Höreindruck bis zu sechs Monate dauern kann, bis die erwartete Verbesserung eintritt

Medizinische Kriterien

Die Mastoidgrösse muss gewisse röntgenologischeKriterien nach Maassen et al. (HNO 1998; 46: 220-227) erfüllen. Die Indikationsstellung erfolgt in einer der für Vibrant® Soundbridge® Hörsystem zertifizierten Kliniken.

Kontraindikationen

  • fluktuierende oder rasch progrediente Hörstörung
  • Taubheit auf einem Ohr
  • Erkrankungen des Gehörgangs, des Mittelohres, des Felsenbeines oder Kleinhirnbrückenwinkels, die der Implantation entgegenstehen
  • vorausgegangene Mittelohroperationen, insbesondere bei denen der Amboß entfernt worden ist. 
  • retrocochleäre Hörstörung oder auditorische Neuropathie
  • derzeitige Einnahme ototoxischer Medikamente
  • hirnorganische Erkrankungen, psychiatrische Erkrankungen
  • Einschränkungen der Narkose- oder Operationsfähigkeit

Vibrant Soundbridge Hörsystem