Infusionstherapie bei Hörsturz und Tinnitus

Infusionen bei akutem Hörsturz oder Tinnitus sind ab dem 01.04.2009 keine Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und müssen von den Patienten selbst getragen werden. Die Hals- Nasen- Ohrenärzte werden diese Leistung ab dem 1. April 2009 bundesweit nur noch als individuelle Gesundheitsleistung den Patienten anbieten können.  

In Zeiten, in denen wir alles für das Wohl unserer Patienten tun sollten, trifft es wieder die falschen.  

Infusionen bei akutem Hörsturz und akutem Tinnitus haben über Jahre bewiesen, dass sie hoch effektiv diese Erkrankungen behandeln können. Durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wurde in der Vergangenheit diese sinnvolle Therapie mehrfach in ihrer Wirksamkeit angezweifelt und nicht selten wurden sie dafür anfallenden Kosten abgelehnt.

Darüber hinaus werden Sie in den aktuellen Arzneimittelrichtlinien der KV RLP vergeblich die Indikation Hörsturz oder akuter Tinnitus bei rheologischen Medikamenten suchen. Hier steht zu lesen, dass "durchblutungsfördernde Mittel" von der Verordnung ausgeschlossen sind (außer: "Naftidoryl bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit").

Telefonisch äußerte sich der leitende Apotheker der KV RLP (Rheinland Pfalz) folgendermaßen auf unsere diesbezüglichen Fragen:

Frage: Darf tatsächlich bei Hörsturz / Tinnitus / Vestibulopathie kein durchblutungsförderndes Medikament mehr verordnet werden wie z.B. Pentoxifyllin? 
Antwort: Dies trifft ohne Einschränkung zu!
 

Frage: Darf z.B. Trental oder HAES als Infusionslösung verordnet werden?
Antwort: Nein! Dies gilt auch für Trägerlösungen wie z.B. NaCl.

Frage:  Darf bei Durchführung einer rheol. Infusionstherapie wenigstens noch die Verordnung von Infusionsbesteck und Nadel zu Lasten der GKV auf Hilfsmittelrezept erfolgen?
Antwort: Nein, da die Gabe durchblutungsfördernder Mittel als Infusion künftig unzulässig ist! 

Frage: Darf die ärztliche Leistung "Infusion" zu Lasten der GKV abgerechnet werden?
Antwort: Nein, aus gleichem Grunde.


Frage: Wie soll dann verfahren werden?
Antwort: Privatrezept über rheol. Medikament (oral / Infusion), ebenso über Infusionsbesteck und Nadel, Erbringung der ärztlichen Leistung "Infusion" nach GOÄ (IGEL-Leistung).

Frage: Was soll man tun, wenn ein Patient sich das nicht leisten kann?
Antwort: Zur Dokumentation eigener Behandlungsbemühungen sollte man auch solchen Patienten ein entsprechendes Privatrezept in die Hand drücken.
 

Eine schriftliche Äußerung der KV zu diesem Sachverhalt ist angefordert, steht aber noch aus. Wir Hals-Nasen-Ohrenärzte wollen zum Wohle unserer Patienten jedoch nicht auf diese segensreiche Therapieoption verzichten und werden sie weiter anbieten. Da wir diese Leistungen nun nicht mehr als Leistung der GKV abrechnen können, sehen wir uns gezwungen mit unseren Patienten IGEL - Verträge abzuschließen.Textfeld:  

 

Sollten Sie wegen Ihres Hörsturzes oder wegen Ihres Tinnitus eine Infusionstherapie wünschen, betragen die Kosten für die Medikamente ca. 122.-€, die Kosten für 5 Infusionen und die nötigen Hörprüfungen 105,04€.

 

Fragen Sie mich in der Sprechstunde.

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